"...Unabhängig von der Betriebsuntersagung von Nagel- und Kosmetikstudios können jedoch weiterhin medizinisch notwendige Behandlungen auch in ansonsten geschlossenen Einrichtungen erbracht werden. Dazu zählen ebenfalls die im Schreiben des VNDD aufgelisteten Dienstleistungen (Betreuung und Behandlung von Nagelbeißern, Rekonstruktion von deformierten Nägeln, etc…).."
Auszug aus der Email des "Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg" gerichtet an den VNDD.
- Betreuung und Behandlung von Nagelbeißern (Onychophagie)
- Rekonstruktion von deformierten Nägeln oder Nagelanomalien
- Behandlung von Menschen, deren Nägel durch Chemotherapie so dünn sind, dass sie schmerzempfindlich sind und mit Kunststoff verstärkt werden müssen (Onychorhexis)
- Behandlung von geschädigten Nägeln durch Schuppenflechte, Exzem oder anderen dermatologischen Erkrankungen (Tüpfelnagel, Ölnagel, etc.)
- Verhornung und Verdickung der Naturnägel durch Autoimmunerkrankungen
- Rekonstruktion von Krallen-, Uhrglas- und/oder Löffelnagel (Onychogryposis)
- Behandlung von Spalt- bzw. Rillennagel
- Behandlung der Ablösung der Nagelplatte (Onycholyse)
- Hilfe bei eingewachsenen Nägeln (Unguis Incarnalus)
- Maniküre und Naturnagelpflege, gerade für ältere bzw. sehbehinderten Menschen, die feinmotorische Aufgaben nicht mehr bzw. nur bedingt selbstständig ausüben können.
Wir informieren und unterstützen Sie gerne ausführlich bei diesem und weiteren Themen. Die komplette Email und weitere Informationen zu diesem Thema erhalten Sie per Anfrage hier: Office@vndd.de